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Steuerrecht

Das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Bereich des Steuerrechts umfasst u.a.:

  • Erklärungsabgaben im Bereich der Steuerverpflichtungen
  • Steuermäßige Verifizierung der Vertragsentwürfe
  • Vorbereitung der Korrespondenz an die Steuerorgane (z.B. Anträge auf Erteilung eines schriftlichen Bescheids über das Anwendungsmaß der steuerrechtlichen Vorschriften, Schreiben zur Erklärung der Gründe von Korrekturen der Steuererklärungen, u.ä.)
  • Vorbereitung der in der Steuerkammer einzureichenden Berufungen und der Beschwerden an das Bezirksverwaltungsgericht
  • Erstellung der Steuergutachten
  • Analyse der Verträge unter dem Gesichtspunkt der fiskalsteuerlichen Folgen
  • Vorbereitung der Berufungen gegen Entscheidungen der Schatzämter
  • Kundenvertretung in allen Phasen des steuerlichen und gerichtlichen Verfahrens.