Das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Bereich des Steuerrechts umfasst u.a.:
- Erklärungsabgaben im Bereich der Steuerverpflichtungen
- Steuermäßige Verifizierung der Vertragsentwürfe
- Vorbereitung der Korrespondenz an die Steuerorgane (z.B. Anträge auf Erteilung eines schriftlichen Bescheids über das Anwendungsmaß der steuerrechtlichen Vorschriften, Schreiben zur Erklärung der Gründe von Korrekturen der Steuererklärungen, u.ä.)
- Vorbereitung der in der Steuerkammer einzureichenden Berufungen und der Beschwerden an das Bezirksverwaltungsgericht
- Erstellung der Steuergutachten
- Analyse der Verträge unter dem Gesichtspunkt der fiskalsteuerlichen Folgen
- Vorbereitung der Berufungen gegen Entscheidungen der Schatzämter
- Kundenvertretung in allen Phasen des steuerlichen und gerichtlichen Verfahrens.