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Handelsrecht

Das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Bereich des Handelsrechts umfasst u.a.:

  • komplexe Bedienung der Gründungs-, Auflösungs-, Verbindungs-, Trennungs- und Verwandlungsprozesse der Handelsgesellschaften, u.a. im Bereich der Erlangung von angemessenen Genehmigungen für die Konzentrationsdurchführung
  • laufende Betreuung der Gesellschaften des Handelsrechts, u.a. der Subjekte mit Anteil des Auslandskapitals, insbesondere des deutschen
  • Betreuung der Gesellschaftsorgane (der Vorstandssitzung, des Aufsichtsrates, der Gesellschafterversammlung)
  • Vertretung im Rahmen der Eintragungsverfahren der Subjekte, die im Landesgerichtsregister anmeldepflichtig sind
  • Rechtsberatung im Bereich der Regelung des Gesetzbuches der Handelsgesellschaften sowie der Rechtsvollzugsakten und der verwandten VA
  • Bearbeitung der Entwürfe von Verträgen, Satzungen, Ordnungen und anderen Akten, die die Funktion der Wirtschaftssubjekte und deren Organe regeln.
  • Vorbereitung der Unterlagen, die zur Registrierung der im Landesgerichtsregister anmeldepflichtigen Geschehnisse nötig sind.
  • Vorbereitung der Entwürfe von nichtstandardmäßigen Managerverträgen mit Führungsmitgliedern der Unternehmen
  • komplexe Betreuung der Gründungs- und Bedienungsprozesse sonstiger im Landesgerichtsregister anmeldepflichtigen Subjekte, u.a. der Stiftungen und Körperschaften