Das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Bereich des Arbeits- und Versicherungsrechts umfasst u.a.:
- Vorbereitung der Entwürfe von Managerverträgen und Arbeitsverträgen mit Führungsmitgliedern der Unternehmen
- Anpassung der Entwürfe von Arbeitsordnungen, Entlohnungsordnungen, Ordnungen des Betriebsfonds für Sozialleistungen, Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften, Prämienordnungen, Ordnungen der Jubiläumsbelohnungsgewährung an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens
- Kundenvertretung bei Verfahren über Arbeiterangelegenheiten und Sozialversicherungen, in allen Instanzen